25 Jahre Rückkehrhilfe

Asylsuchende, die nicht in der Schweiz bleiben können oder wollen, haben Anrecht auf Rückkehrhilfe und Rückkehrberatung. Diese Angebote wurden 1997 institutionalisiert, womit die Schweiz damals europaweit eine Vorreiterrolle übernahm. Das 25-Jahr-Jubiläum bietet Gelegenheit für einen Rückblick.

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Die Rückkehrhilfe wurde 1993 vom damaligen Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in die Wege geleitet. Nach einer langen Vorbereitungsphase gelang 1997/1998 der erste grosse Praxistest: 10'000 Menschen wurden bei ihrer Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina finanziell unterstützt.

Zwischen Juli 1999 und Mai 2001 kehrten über 40'000 Personen aus dem Kosovo in ihre Heimat zurück und profitierten vom bis heute grössten Länderprogramm. Zahlreiche weitere Regionen sind seither hinzugekommen, und unterdessen gibt es Rückkehrhilfe-Programme in über 20 Ländern. Wichtige Partner sind dabei die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und die Internationale Organisation für Migration (IOM).

Wichtigste Veränderungen

Geografisch hat sich der Fokus im Lauf der Jahre vom Balkan nach Nordafrika, in den Mittleren Osten und nach Asien verschoben. Dabei ist eine reine Bargeldauszahlung immer seltener geworden. Rückkehrhilfe bedeutet heute in der Regel Projekthilfe vor Ort unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse.

Ausreisen Rückkehrhilfe 2018 - 2022

Anzahl Personen

Algerien 553
Irak 237
Türkei 192
Nigeria 141
Sri Lanka 121
Kosovo 100
Syrien 97
Gambia 90
Äthiopien 86
Iran 86

Auch die Zielgruppen haben sich verändert: Waren es zu Beginn vor allem Kriegsflüchtlinge, die nach einem längeren Aufenthalt in der Schweiz wieder in ihre Heimat zurückkehrten, gibt es Rückkehrhilfe unterdessen auch für Migrantinnen und Migranten, die wenig Aussicht auf Asyl in der Schweiz haben. Für sie wird heute in den Bundesasylzentren (BAZ) eine Rückkehrberatung angeboten.

Neuausrichtung 2019

Mit dem neuen Asylgesetz wird die freiwillige Rückkehr seit 2019 noch stärker gefördert. Eine frühzeitige Rückkehr bzw. ein kürzerer Aufenthalt in den BAZ wird mit höheren Leistungen belohnt – auch weil dies unter dem Strich mit Kosteneinsparungen verbunden ist. Asylsuchende erhalten rasch eine Beratung, um ihnen die Chancen auf einen positiven Asylentscheid aufzuzeigen. Ist die Chance gering, gibt es die Möglichkeit für Ausreisegespräche, in denen Rückkehroptionen erörtert werden.


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Die ersten Resultate sind positiv: Der Anteil der Personen, die in der ersten Phase (mit den höchsten Leistungen) ausreisten, stieg von 52% (2019) auf 78% (2022). Auch die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den BAZ ist seit 2019 von 54 auf 44 Tage gesunken. Ob diese Entwicklung längerfristig anhält, wird sich zeigen.

Bald bei 100 000 Ausreisen

In den vergangenen 25 Jahren sind total rund 98‘000 Personen mit durchschnittlich 1‘700 Franken Rückkehrhilfe ausgereist. 2022 gab es 3‘884 Ausreisen mit Rückkehrhilfe. Erstaunlich dabei: An erster Stelle lag mit 2‘594 Ausreisen die Ukraine – trotz des fortdauernden Krieges. Alle anderen Länder folgten mit deutlichem Abstand (z.B. Algerien 306, Türkei 78, Irak 41, Nigeria 40).

Cartoon Rueckkehrhilfe