Den grössten Teil unseres Budgets verwenden wir für die Unterstützungsleistungen an die Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene sowie Flüchtlinge – er beläuft sich auf rund 76 Prozent oder etwa 1,2 Milliarden im Jahr 2021. Darin enthalten sind auch die Kosten für den Wegweisungsvollzug, die Rückkehrhilfe, die Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer sowie die Kosten für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Migration. Gegenüber dem Vorjahr sind in der Zuständigkeit des Bundes weniger Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge auf Sozialhilfe angewiesen, weshalb die Kosten in diesem Bereich sinken.
Weitere 11 Prozent der Gesamtausgaben entfallen auf den Personalaufwand (172 Millionen im Jahr 2021). Dieser Ausgabeposten beinhaltet die Personalbezüge inklusive aller Sozialversicherungsbeiträge sowie den übrigen Personalaufwand für Aus- und Weiterbildungsmassnahmen.
Die restlichen 13 Prozent schliesslich fallen für den Sachaufwand und die Investitionsausgaben an: Dazu gehören insbesondere der Betriebsaufwand der Bundesasylzentren, Informatik-, Beratungs- und übrige Betriebsaufwände sowie Investitionsausgaben (203 Millionen im Jahr 2021).