Paradebeispiel einer Migrationspartnerschaft

Die Migrationspartnerschaft zwischen der Schweiz und Nigeria ist ein Paradebeispiel dafür, wie man gemeinsame Herausforderungen partnerschaftlich angehen kann. Im März 2021 wurde in Abuja das zehnjährige Bestehen der Partnerschaft gefeiert. Mit dabei: Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Die Schweiz hat Migrationspartnerschaften geschaffen, um den Herausforderungen der Migration zu begegnen und die mit ihr verbundenen Chancen zu nutzen. Im Rahmen dieser Migrationspartnerschaften bemüht sich die Schweiz, die Migrationsthematik als umfassendes und globales Phänomen zu betrachten und ein Gleichgewicht der Interessen der Schweiz, ihrer Partnerländer und der Migrantinnen und Migranten selbst anzustreben.

Der Inhalt einer Migrationspartnerschaft ist flexibel gestaltbar und weicht von Land zu Land ab, da er die spezifischen Interessen der jeweiligen Akteure widerspiegelt. Wesentliche Bestandteile von Migrationspartnerschaften sind Projekte und Programme mit einem konkreten Bezug zu Einwanderungs- und Auswanderungsfragen, etwa in folgenden Bereichen:

  • Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration
  • Stärkung von staatlichen Strukturen im Herkunftsland (z. B. Unterstützung der Einwanderungsbehörden oder der Grenzverwaltungsbehörden)
  • Prävention irregulärer Migration (z. B. Informationskampagnen über Möglichkeiten und Risiken)
  • Legale Migration (z. B. Visapolitik sowie Aus- und Weiterbildung)
  • Hilfe im Kampf gegen Menschenhandel
  • Migration und Entwicklung (Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Rücküberweisungen der Migrantinnen und Migranten ins Herkunftsland; Stärkung der Fähigkeit der Gemeinschaften in der Diaspora, zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer beizutragen)
  • Integration der Migrantinnen und Migranten im Aufnahmeland

Die Schweiz pflegt zurzeit Migrationspartnerschaften mit folgenden Staaten

  • Bosnien-Herzegowina
  • Serbien
  • Kosovo
  • Nigeria
  • Tunesien
  • Sri Lanka

(Hinweis: Abschluss Migrationspartnerschaft Georgien im FJ 2022)

Bilaterale Migrationspolitik

Die Schweiz verfügt neben der Migrationspartnerschaft über drei weitere Instrumente der bilateralen Migrationszusammenarbeit: den Migrationsdialog, das Rückübernahmeabkommen und das Migrationsabkommen.

Migrationsdialog

Im Migrationsdialog verhandelt die Schweiz migrationspolitische Interessen mit dem Partnerstaat und entwickelt gemeinsam mit diesem Projekte und Strategien. Die Schweiz führt rund 30 Migrationsdialoge.

Rückübernahmeabkommen

Rückübernahmeabkommen regeln die Rückführung von Personen aus Partnerstaaten, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten. Die Schweiz hat über 60 Rückübernahmeregelungen.

Migrationsabkommen

Migrationsabkommen enthalten nebst Rückführungsbestimmungen Regeln über die Zulassung und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger sowie über die Zusammenarbeit mit den Behörden des Partnerstaates. Die Schweiz hat Migrationsabkommen mit insgesamt acht Staaten abgeschlossen.