Mario Gattiker geht in Pension

36 Jahre beschäftigte sich Mario Gattiker mit Migrationsthemen. Und es ist ihm dabei «keine Sekunde langweilig geworden». Es gebe kein spannenderes Thema – und auch kein kontroverseres und emotionaleres, sagt er zu seinem Rücktritt Ende 2021.

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In den vergangenen 20 Jahren hat Mario Gattiker die Schweizerische Migrationspolitik in der Bundesverwaltung mitgestaltet, die letzten 10 Jahre als Direktor des Bundesamtes für Migration, aus dem 2015 das Staatssekretariat für Migration hervorgegangen ist. Gattiker hat in diesen 20 Jahren im EJPD für einen Bundesrat und vier Bundesrätinnen gearbeitet. «Auch das war spannend, manchmal herausfordernd und immer lehrreich.»

Allein in den vergangenen zehn Jahren, in denen Gattiker das Amt geleitet hat, ist viel passiert: Das SEM hat in dieser Zeit

  • 230'000 Asylgesuche bearbeitet
  • 130'000 Mal Asyl oder eine Vorläufige Aufnahme gewährt.
  • 8500 humanitäre Visa ausgestellt
  • 6000 Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen
  • 3 neue Migrationspartnerschaften und 26 neue Migrationsabkommen abgeschlossen
  • 17 Revisionen des Ausländer- und Integrationsgesetz durchgeführt
  • 250 Schengen-Weiterentwicklungen umgesetzt

Zu seiner Pensionierung lässt Mario Gattiker die vergangene Dekade nochmals Revue passieren. 10 Jahre in 10 Stichworten:

Die neuen Asylverfahren Pfeil nach unten

Ende 2011 setzte sich das EJPD zum Ziel, den Asylbereich neu zu strukturieren und die oft mehrere Jahre dauernden Asylverfahren stark zu beschleunigen. Bund und Kantone entwickelten gemeinsam ein Konzept: Dezentralisierung der Asylverfahren und die enge Zusammenarbeit aller Akteure – inklusive unentgeltliche Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter für die Asylsuchenden - in vom Bund betriebenen Asylzentren.

Die neuen Verfahren wurden ab 2014 in einem Testbetrieb in der Stadt Zürich getestet und stetig weiterentwickelt. Die positiven Resultate waren sicher einer der Gründe, weshalb die Schweizer Stimmberechtigten das neue Asylgesetz im Juni 2016 mit fast 67 Prozent Ja-Stimmen annahmen. Dieses Gesetz ist am 1. März 2019 in Kraft getreten. Es zeigte sich: schnelle Entscheide halten Migranten ohne Aussicht auf Schutz oft davon ab, bei uns überhaupt ein Asylgesuch zu stellen.

Die neuen, beschleunigten Verfahren funktionieren. Die Asylsuchenden wissen viel schneller als früher, ob sie in der Schweiz bleiben dürfen oder ob sie unser Land wieder verlassen müssen. Entsprechend können sie rasch in Integrationsprogramme einsteigen, die es ihnen ermöglichen, sich hier eine neue Existenz aufzubauen.

Es war mir immer ein besonderes Anliegen, dass die Asylverfahren auch bei verkürzten Fristen rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden. Dies ist nachweislich der Fall, auch dank den Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertretern, die im Asylverfahren eine wichtige Arbeit leisten.

Resettlement und Relocation Pfeil nach unten

Im Zusammenhang mit dem Asylbereich weise ich gerne auf das 2013 wegen der Syrien-Krise «wiederbelebte» Instrument des Resettements hin. Es ermöglicht, dass die verletzlichsten Flüchtlinge - meist Kinder und Frauen - im Rahmen von Aufnahmekontingenten auf legale Weise einreisen und Schutz finden können. Damit entlasten wir auch wirtschaftlich schwache Erstasylstaaten in den Konfliktregionen. Wir haben uns während der sogenannten Flüchtlingskrise 2015/2016 auch am Relocation-Programm beteiligt, als es darum ging, die Schengen-Aussenstaaten Italien und Griechenland zu entlasten. Als eines von wenigen Ländern sind wir unseren Verpflichtungen auch tatsächlich nachgekommen und haben 1500 Asylsuchende aufgenommen.

Bundesasylzentren Pfeil nach unten

Seit der Inkraftsetzung des neuen Asylgesetzes halten sich deutlich mehr Asylsuchende während einer längeren Zeit in unseren Bundesasylzentren auf. Wir mussten den Betrieb deshalb ganz neu organisieren. Wie Sie wissen, haben wir bereits gewisse Justierungen vorgenommen. Es gibt heute mehr Betreuungspersonen und weniger Sicherheitspersonal. Wer sich in einem Bundesasylzentrum aufhält, kann sich darauf verlassen, gut und respektvoll behandelt zu werden. Wir tolerieren kein unkorrektes Verhalten und reagieren, wenn sich Mitarbeitende nicht an die Regeln halten.

Rückkehr Pfeil nach unten

Zu einer effizienten und glaubwürdigen Asylpolitik gehören nicht nur rasche und korrekte Verfahren, sondern auch eine konsequente Rückkehrpolitik. Auch hier sind wir gut unterwegs. Die Zahl von Personen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, steigt stetig. Dies hat vor allem mit dem ausgeklügelten Rückkehrhilfesystem zu tun. Je früher sich Asylsuchende für eine Rückkehr entscheiden, desto grösser ist die finanzielle Unterstützung. Vor allem aber können wir vielen von ihnen durch Projekte in den Herkunftsstaaten, die wir im Rahmen von Migrationspartnerschaften und Migrationsabkommen umsetzen, eine Zukunftsperspektive in ihrer Heimat bieten.

Auch bei den zwangsweisen Rückführungen können wir dank der guten Zusammenarbeit mit vielen Herkunftsstaaten sehr gute Resultate vorweisen: 2019 verliessen 51 Prozent aller Personen, die einen negativen Asylentscheid erhalten haben, unser Land kontrolliert – in der EU waren es lediglich 29 Prozent. Viele europäische Staaten beneiden uns um diese Quote. Seit 2011 konnten wir 82'000 kontrollierte Ausreisen oder Rückführungen nach einem negativen Asylentscheid vollziehen.

Sicherheit Pfeil nach unten

Das Thema Sicherheit hat im Kontext des Syrienkonflikts (IS) und der Terroranschläge in Paris und Brüssel sowie weiteren Terroranschlägen auch im SEM stark an Bedeutung gewonnen. Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten ist intensiviert worden, z.B. durch neue Schengen-Instrumente (SIS II, Einreise- und Visabereich, Zusammenschluss von Datenbanken, Stichwort, Interoperabilität). Zudem haben wir die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes, insbesondere mit NDB und Fedpol, intensiviert. Das SEM hat heute einen Beauftragten für Migration und innere Sicherheit, der auf Direktionsstufe angesiedelt ist.

Migrationsaussenpolitik Pfeil nach unten

Der globale Migrationsdruck ist grösser denn je. Deshalb muss die internationale und auch die Schweizerische Migrations- und Flüchtlingspolitik in den Herkunftsregionen und entlang der Fluchtrouten ansetzen – im Sinne einer aktiven Migrationsaussenpolitik. Und die nationale Asylpolitik muss sich einbetten in die europäische Migrations- und Asylpolitik. Die Schweiz ist ja assoziiertes Schengen-Mitglied und damit Teil des Schengen-Raumes.

Die Schweiz betreibt eine sehr aktive Migrationsaussenpolitik:

  • durch die Hilfe vor Ort und die Prävention von Flucht und irregulärer Migration. Wir leisten humanitäre Hilfe und wir unterstützen die Behörden vor Ort beim Aufbau von nachhaltigen und leistungsfähigen Strukturen.
  • Die Schweiz hat einen partnerschaftlichen Kooperationsansatz mit Herkunfts- und Transitstaaten, und wir fahren sehr gut mit diesem Ansatz.
  • Auch der Bundesrat anerkennt die Wirksamkeit der Schweizer Migrationsaussenpolitik: Er hat dieses Jahr beschlossen den entsprechenden Kredit (IMZ-Kredit) des SEM schrittweise aufzustocken (von heute 12 Mio auf 15-16 Mio).
  • Die beteiligten Departemente EDA, WBF und EJPD arbeiten in der sogenannten IMZ-Struktur eng zusammen.
  • In der neuen Botschaft 2021-24 für die Internationale Zusammenarbeit des Bundesrates sind erstmals Flexible Mittel eingestellt. 15 Mio Franken im DEZA-Budget werden pro Jahr in Ländern eingesetzt, die «auf Vorschlag des SEM» bestimmt werden. Die vom Parlament geforderte «strategische Verknüpfung» von internationaler Zusammenarbeit und Migrationspolitik wird also umgesetzt, in Kooperation insbesondere zwischen dem SEM und der DEZA.
  • Wir haben insgesamt sechs Migrationspartnerschaften, eine weitere steht vor dem Abschluss. Zudem verfügen wir über mehr als 60 Migrationsabkommen. Mir ist kein Land bekannt, dass mehr Abkommen abgeschlossen hat.
  • Und wir legen viel Wert und Gewicht auf die Zusammenarbeit und Stärkung von Internationalen Organisationen wie UNHCR, IOM und anderen. Diese Organisationen sind gerade jetzt sehr gefordert und extrem wichtig, etwa in der Afghanistan-Krise. Das ist eine der Lehren aus der Flüchtlingskrise der der Jahre 2014/2015.

Eine konsequente Asyl- und Rückkehrpolitik Pfeil nach unten

Unsere konsequente und glaubwürdige Asyl- und Rückkehrpolitik wie auch die aktive Migrationsaussenpolitik spiegeln sich in der Schutzquote. Sie liegt heute bei rund 60 Prozent. Kurz nach meinem Amtsantritt 2012 betrug sie rund 19 Prozent. Gleichzeitig ist die Schweiz aber als Zielland von Asylsuchenden in der «Rangliste» der europäischen Staaten nach hinten gerutscht. Das heisst: es stellen vor allem Menschen ein Asylgesuch bei uns, die auf Schutz angewiesen sind. Wer kein Anrecht hat auf unseren Schutz, muss die Schweiz rasch wieder verlassen und verzichtet deshalb meistens darauf. Sie reisen in andere Staaten weiter, in welchen Asylverfahren einen längeren Aufenthalt versprechen oder in welchen Rückführungen nicht derart konsequent vollzogen werden. Neun von 10 Migrantinnen und Migranten, die in Chiasso angehalten werden, gehen zurück nach Italien – sie wollen kein Asylgesuch stellen in der Schweiz. In den letzten fünf Jahren waren dies rund 125'000 Personen, welche an der Grenze wegen irregulärer Einreise wieder den italienischen Behörden übergeben wurden.

Legale Zuwanderung / Personenfreizügigkeit Pfeil nach unten

Kaum ein anderes Land ist so sehr von der Zuwanderung geprägt wie die Schweiz. Diese Zuwanderung wiederum hat viel mit der Personenfreizügigkeit zu tun, die wir mit der EU vereinbart haben. Der stetige Zustrom an Arbeitskräften aus dem EU-Raum deckt die Bedürfnisse unserer Wirtschaft ab, löst aber auch Ängste und Abwehrreaktionen aus. Dies zeigte sich bei der Annahme der Masseinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014. Als Folge davon und als Antwort auf diesen Volksentscheid hat die Schweiz die legale Zuwanderung stärker reguliert und steuert diese heute aktiver:

  • Das inländische Arbeitskräftepotenzial wird mit verschiedenen Massnahmen gefördert – eine der wichtigsten ist sicher die Stellenmeldepflicht. Die Zuwanderung zum Arbeitsmarkt soll nur den Bedarf decken, der nicht durch inländische Arbeitskräfte aufgefangen werden kann. So soll auch verhindert werden, dass sich die Zuwanderung negativ auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz auswirkt.
  • Sowohl für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung als auch für eine Einbürgerung wird eine erfolgreiche Integration vorausgesetzt. Das Ausländer- und Integrationsgesetz wie auch das Bürgerrechtsgesetz wurden entsprechend angepasst. Bei fehlendem Integrationswillen können Bewilligungen widerrufen werden.

Alle diese Massnahmen zielen darauf ab, den sozialen Frieden in der Schweiz zu wahren. Das ist alles andere als selbstverständlich in einem Land, das selber vier verschiedene Sprachen und Kulturen vereint und derart geprägt ist von der Zuwanderung. Es bleibt eine stetige Herausforderung, die Interessen einer prosperierenden und starken Wirtschaft einerseits und die soziale Kohäsion anderseits in Einklang zu bringen. Bis anhin ist uns das – so finde ich – ziemlich gut gelungen.

Integration Pfeil nach unten

Auch in diesem Bereich stehen wir an einem ganz anderen Ort als vor 10 Jahren. 2014 haben wir gemeinsam mit den Kantonen die kantonalen Integrationsprogramme (KIP) lanciert, mit denen das Potenzial von Migrantinnen und Migranten gezielter und einheitlicher genutzt und gefördert wird. Als Antwort auf die Flüchtlingskrise 2015 haben wir die kantonalen Integrationsprogramme 2018 um die Integrationsagenda Schweiz ergänzt. Sie zielt darauf ab, dass insbesondere Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rasch und nachhaltig Fuss fassen können in unserer Bildungs- und Arbeitswelt. Der Bund hat dafür die Integrationspauschale erhöht. Im Gegenzug orientieren sich die Kantone an einem für alle geltenden Integrationsprozess. Er soll früh einsetzen und umfasst eine umfassende Abklärung des Potenzials, eine durchgehende Begleitung sowie Massnahmen, die sicherstellen, dass diese Personen rasch eine unserer Landessprachen erlernen und Bildungsangebote wahrnehmen können. Unser gemeinsames Ziel ist, dass zwei Drittel der Jungen nach fünf Jahren eine Lehre macht und dass die Hälfte der Erwachsenen nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert ist. Ergänzend hat der Bund zusammen mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt die Integrationsvorlehren lanciert, mit denen junge Menschen gezielt auf eine Berufslehre vorbereitet werden. Die ersten Resultate sind vielversprechend. Rund zwei Drittel der Teilnehmenden haben im ersten Jahr eine Lehrstelle gefunden.

Wir investieren viel Geld in diese Integrationsmassnahmen, aber wir werden ein Mehrfaches davon im Sozialbereich einsparen, wenn diese Menschen nach einer gewissen Zeit für sich und ihre Angehörigen aufkommen können.

Das SEM Pfeil nach unten

Als ich 2011 die Leitung übernahm, war die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die Identifikation mit dem Amt im Keller. Das SEM hatte schwierige Jahre hinter sich. Wir haben in den letzten 10 Jahren viel Energie in die Amts- und Führungskultur investiert, mit einem besonderen Fokus auf die Partizipation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der Personalkommission. Wir wussten, dass unheimlich viel Fachwissen vorhanden war, auf das wir zurückgreifen konnten. Diese Anstrengungen haben sich ausgezahlt: Wir haben die Asylgesetzrevision und die Neugestaltung des Asylsystems praktisch aus eigener Kraft und ohne grosse externe Unterstützung umgesetzt. Viele Mitarbeitende im SEM haben in diesem komplexen und aufwändigen Projekt zu den guten Resultaten beigetragen. Es war eine Teamleistung, die mich stolz macht.

Auch in den Personalumfragen haben wir uns stetig nach vorne gearbeitet und befinden uns inzwischen im vorderen Mittelfeld der Bundesverwaltung. Das ist bei einem Amt, das derart exponiert ist und so oft kritisiert wird, schon eine reife Leistung. Denn vergessen wir nicht: Das SEM hatte in den letzten 10 Jahren nicht weniger als drei Krisen zu bewältigen, die sehr grosse Auswirkungen auf den Migrationsbereich hatten:

  • in den Jahren 2011 und 2012 den «arabischen Frühling»
  • die sogenannte Flüchtlingskrise 2015
  • sowie im letzten Jahr Corona. Diese Epidemie hatte sowohl im Asylbereich als auch bei der legalen Migration grosse Auswirkungen – ich erinnere an die geschlossenen Grenzen, die Einreisebeschränkungen und die Bilder von verzweifelten Liebespaaren in Kreuzlingen. Entsprechend standen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SEM unter Dauerstrom.

Ich bin sehr glücklich, dass ich meiner Nachfolgerin Christine Schraner-Burgener so ein leistungsfähiges und gut aufgestelltes SEM übergeben kann.

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Das Ende einer Ära

Das SEM ohne Mario Gattiker – man kann es sich gar nicht vorstellen. Es gibt wohl keine andere Person, welche die Schweizer Migrationspolitik so sehr geprägt hat wie er. Unter seiner Leitung ist das SEM zu einer Migrationsbehörde geworden, um die uns viele andere europäische Länder beneiden. Mario Gattiker hat Krisen abgewehrt, das neue Asylsystem mit den beschleunigten Verfahren aufgegleist, eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Kantonen aber auch mit den europäischen Partnerstaaten und vielen Herkunftsländern im Rückkehrbereich etabliert und einer überaus erfolgreichen Integrationspolitik gestaltet. Kaum ein anderes Land versteht es so gut wie die Schweiz, Menschen aus anderen Kulturen in unserer Arbeits- und Lebenswelt eine nachhaltige Perspektive zu verschaffen. Auch wenn das Verhältnis zur Europäischen Union schon einfacher war, funktionieren die bilateralen Beziehungen und die Personenfreizügigkeit weiterhin und sichern so unseren Wohlstand. Auch das hat viel mit Mario Gattiker zu tun, der in Brüssel unzählige Stunden verhandelt und die Schweizer Eigenheiten erklärt hat.

Ich habe Mario Gattiker als überaus kompetenten, entscheidungsstarken, engagierten, analytisch brillanten und schnell denkenden Direktor erlebt, der Herausforderungen liebt und zur Hochform aufläuft, wenn der Druck am grössten ist. Und ich habe ihn als Menschen kennengelernt, der abseits der politischen Bühnen und der medialen Schweinwerfer humorvoll, warmherzig, neugierig und offen ist. Seine Fähigkeit, mit allen Menschen ins Gespräch zu kommen und mit ihnen zu lachen, ihnen zuzuhören und jeden und jede ernst zu nehmen, hat auch in schwierigen Situationen manche Türe geöffnet. Ich werde, wie viele von ihnen, Mario Gattiker vermissen – als Direktor und als Menschen. Aber ich bin sicher, dass wir uns in einem anderen Rahmen wiedersehen werden.

Alles Gute, Mario!

Signature kks

Bundesrätin Karin Keller-Sutter
Bern, November 2021