Chronologie
Das Jahr 2020 aus der Sicht des SEM.
Das Jahr 2020 aus der Sicht des SEM.
Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus in Grossbritannien und Südafrika hat der Bundesrat heute, 21. Dezember 2020, Massnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung der neuen Virusvariante möglichst zu verhindern. Alle Personen, die seit dem 14. Dezember 2020 aus den beiden Ländern eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der Bundesrat hat zudem ab heute ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Damit sind insbesondere touristische Reisen aus diesen Ländern ausgeschlossen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 ein Memorandum of Understanding (MoU) mit dem Vereinigten Königreich (UK) betreffend Mobilität und Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Migration genehmigt. Das rechtsunverbindliche MoU unterstreicht die enge Kooperation beider Staaten im Migrationsbereich und dient als Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit. Es ist Teil der «Mind the gap»-Strategie, mit der der Bundesrat die Kontinuität in der Beziehung Schweiz–UK über den Brexit hinaus sichern will.
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 mit der Problematik der Sans-Papiers in der Schweiz befasst. Er erachtet den geltenden Rechtsrahmen als angemessen, auch wenn ein Konflikt besteht zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Sozialversicherungspflicht von Sans-Papiers einerseits und der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des illegalen Aufenthalts andererseits. Der Bundesrat lehnt sowohl eine Teilregularisierung als auch einen allgemeinen Ausschluss von Sans-Papiers aus den Sozialversicherungen ab.
Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2021 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA werden unverändert auf dem Niveau von 2020 weitergeführt. Weil das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr angewendet wird, hat der Bundesrat für 2021 zudem vorübergehend ein separates Kontingent für erwerbstätige UK-Bürgerinnen und -Bürger festgelegt.
148 Geflüchtete haben das ICT-Ausbildungsprogramm «Powercoders» in insgesamt neun Ausbildungsgängen durchlaufen. Das Programm zeigt nachhaltige Wirkung: Die Teilnehmenden der ersten beiden Ausbildungsgänge in den Jahren 2017 und 2018 verfügen heute zu zwei Dritteln über eine Festanstellung oder Lehrstelle in der ICT-Branche. Die Pilotphase wurde vom SEM unterstützt und begleitet.
Der Bundesrat hat im Mai 2019 eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen beschlossen, um die Chancen inländischer Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Am 12. August 2020 haben sich die zuständigen Bundesstellen, die Kantone und die Sozialpartner über den Stand der Umsetzung vor dem Hintergrund der Coronakrise ausgetauscht.
Für die Einreise in die Schweiz gab es seit dem 11. Mai 2020 verschiedene Lockerungsschritte. In einem weiteren Schritt hebt der Bundesrat nun per 6. Juli 2020 die coronabedingten Beschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten – also Staaten ausserhalb der EU und der EFTA – vollständig auf. Auch die Gesuche nicht erwerbstätiger Drittstaatsangehöriger – zum Beispiel Rentner – sollen ab diesem Datum wieder gemäss den üblichen Kriterien von den Kantonen bearbeitet werden. Allerdings wird es Drittstaatsangehörigen noch nicht möglich sein, für Ferien in die Schweiz zu reisen: Einreisen für bewilligungsfreie Aufenthalte von weniger als 90 Tagen werden weiterhin nur in Fällen äusserster Notwendigkeit bewilligt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 vom Beschluss des EJPD Kenntnis genommen, die geltenden Einreisebeschränkungen – wie vor Wochenfrist in Aussicht gestellt – gegenüber allen Schengenstaaten per 15. Juni 2020 aufzuheben. Die Grenzkontrollen an den Schweizer Grenzen zu diesen Staaten werden auf diesen Termin hin aufgehoben und es gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich.
Der Bundesrat will die coronabedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsschritten weiter lockern. Ab dem 8. Juni 2020 sollen alle Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder bearbeitet werden. Zudem können Schweizer Unternehmen wieder hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt oder sie diese dringend benötigen. Gleichzeitig wird die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder aktiviert, die den inländischen Stellensuchenden zugutekommt. Schliesslich beabsichtigt der Bundesrat, die Personenfreizügigkeit und die Reisefreiheit im gesamten Schengenraum bis spätestens am 6. Juli 2020 vollständig wiederherzustellen. Gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich sollen die Grenzkontrollen wie angekündigt bereits per 15. Juni 2020 aufgehoben werden.
Die gegenseitige Einreise wird zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich wieder erlaubt für Personen, die ihre Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder ihre Verwandten besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen. Das Gleiche gilt für Besitzer von selbst genutzten Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Personen einreisen, die Tiere versorgen müssen.
Der Bundesrat will die coronabedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern. Ab dem 11. Mai 2020 sollen zunächst die vor dem 25. März 2020 eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden (Pendenzenabbau). Für Schweizer und EU-Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Die Grenzkontrollen bleiben hingegen bestehen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, diese Lockerungsmassnahmen
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat im Einvernehmen mit dem Kanton Bern entschieden, in der ehemaligen Kaserne Boltigen befristet ein weiteres Bundesasylzentrum (BAZ) zu eröffnen. Damit werden weitere Unterbringungskapazitäten im Asylwesen geschaffen, bei denen die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus eingehalten werden können.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat einen zusätzlichen Kredit von 1,1 Millionen Franken für Projekte von Hilfsorganisationen gesprochen, die vor allem Kindern und Jugendlichen in den Camps auf den Inseln in der griechischen Ägäis zugutekommen. Es werden damit auch Sofortmassnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in den Unterbringungsstrukturen finanziert. Die Vorbereitungen für die Aufnahme von 22 minderjährigen Asylsuchenden mit familiären Verbindungen in der Schweiz laufen.
An seiner Sitzung vom 1. April 2020 hat der Bundesrat Massnahmen für den Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus hat höchste Priorität. Es soll aber auch sichergestellt werden, dass die Kernfunktionen des Asylsystems aufrechterhalten und die Asyl- und Wegweisungsverfahren weiterhin durchgeführt werden können. Die zusätzlichen Massnahmen betreffen die Unterbringung, die Asylverfahren und den Wegweisungsvollzug. Die neuen Regeln sind auf vorerst drei Monate und im Unterbringungsbereich auf vier Monate befristet.
Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 25. März 2020 durch das EJPD informiert, dass die Einreisebeschränkungen auf alle Schengenstaaten ausgedehnt worden sind. Diese Massnahme verstärkt den Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus weiter.
Die italienischen Behörden haben sich aufgrund der Verbreitung des Coronavirus entschieden, bis auf Weiteres keine Asylsuchenden im Rahmen des Dublin-Systems zu übernehmen. Bereits vorbereitete Überstellungen werden aufgeschoben.
Staatssekretär Mario Gattiker und der Chef der Humanitären Hilfe Manuel Bessler besuchen derzeit im Rahmen einer Dienstreise Griechenland. Mit dem neuen Migrationsminister Griechenlands, Notis Mitarakis, wurde bei einem Treffen in Athen vereinbart, dass die Schweiz die Unterstützung an die griechischen Behörden im Asylbereich weiterführen und ausbauen wird. Neben der Weiterentwicklung des Asylsystems soll der Fokus vor allem auf der raschen humanitären Hilfe, der Förderung der freiwilligen Rückkehr und dem Schutz verletzlicher Asylsuchender liegen.
Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU am 31. Januar 2020 um Mitternacht entstehen für die Beziehung zwischen der Schweiz und dem UK kurzfristig keine Änderungen: Die bilateralen Verträge Schweiz–EU bleiben während einer verlängerbaren Übergangsperiode bis mindestens Ende 2020 auf das UK anwendbar. Diese Übergangsperiode kann die Schweiz nutzen, um im Rahmen ihrer «Mind the gap»-Strategie gemeinsam mit dem UK das zukünftige Verhältnis weiter zu gestalten.
Der Bundesrat hat im Mai 2019 eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen beschlossen, die inländischen Arbeitskräften zugutekommen und die soziale Sicherheit älterer Arbeitsloser stärken. An der Sitzung vom 29. Januar 2020 liess er sich über den Stand der Umsetzung des Massnahmenpakets informieren.
Im Auftrag des Bundesrates hat das EJPD zahlreiche Handlungsoptionen zur Einschränkung der Sozialhilfe bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten mit einer Gruppe von Experten geprüft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2020 die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Er hat das EJPD beauftragt, sechs Massnahmen umzusetzen und zwei vertieft zu prüfen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat mit allen Kantonen eine Zusatzvereinbarung zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz abgeschlossen. Diese verfolgt das Ziel, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das SEM hat den Kantonen neu die erhöhte Integrationspauschale von CHF 18 000.– ausgerichtet.